Aus diesem Grund ergibt sich für die Träger der
Freiwilligen Feuerwehren, also die Kommunen,
grundsätzlich die Verpflichtung zur Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind relevante physische
und psychische Gefährdungen systematisch zu ermitteln
und zu bewerten.
Daraus sind Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen, die
Gefährdungen wirksam verhindern und regelmäßig auf ihre
Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls
anzupassen.
Dies betrifft auch Tätigkeiten, die nicht unmittelbar
das Einsatzgeschehen betreffen, wie z. B. Dienst in
Werkstätten und andere Tätigkeiten in der Feuerwehr.
Hierbei unterstützen wir als Fachbüro die Träger bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Definition der Maßnahmen