Die regelmäßige Prüfung von Geräten werden in den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften gefordert.
Für spezielle Geräte reicht die allgemeine Ausbildung als
Gerätewart nach FwDV2 nicht aus.
Ist der Gerätewart der Feuerwehr oder ein Mitarbeiter des
Unternehmens für die Prüfung nicht befähigt, können wir einen
Geräteprüfservice für folgende Leistungen anbieten