Flucht- und Rettungspläne

Fahrzeugbeschaffung - Feuerwehrbedarfsplanung - Schulung - Prüfung

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind für alle öffentlichen Gebäude, Sonderbauten (wie Krankenhäuser, Seniorenheime, Kindergärten, Schulen, etc.), Versammlungsstätten (Theater, Veranstaltungsimmobilien, etc.), sowie Arbeitsstätten gemäß § 4 der ArbStättV vorgeschrieben.

Sie sind nach DIN ISO 23601 zu erstellen.


Sie dienen zur schnellen und einfachen Orientierung im Notfall. Dort sind alle Fluchtwege, Rettungsmittel wie Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Materialien und lebensrettenden Orte in einer einfachen Gebäudeskizze eingetragen.

Flucht- und Rettungspläne müssen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und aktualisiert werden, um Änderungen  stets aktuell zu haben.

Vor-Ort-Termine sind zur Analyse unumgänglich und auch Bestandteil unseres Angebotes