Flucht- und Rettungspläne
Fahrzeugbeschaffung - Feuerwehrbedarfsplanung - Schulung - Prüfung
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne sind für alle öffentlichen Gebäude,
Sonderbauten (wie Krankenhäuser, Seniorenheime, Kindergärten,
Schulen, etc.), Versammlungsstätten (Theater,
Veranstaltungsimmobilien, etc.), sowie Arbeitsstätten gemäß § 4
der ArbStättV vorgeschrieben.
Sie sind nach DIN ISO 23601 zu erstellen.
Sie dienen zur schnellen und einfachen Orientierung im Notfall.
Dort sind alle Fluchtwege, Rettungsmittel wie Feuerlöscher oder
Erste-Hilfe-Materialien und lebensrettenden Orte in einer
einfachen Gebäudeskizze eingetragen.
Flucht- und Rettungspläne müssen in regelmäßigen Zeitabständen
überprüft und aktualisiert werden, um Änderungen stets
aktuell zu haben.
Vor-Ort-Termine sind zur Analyse unumgänglich und auch
Bestandteil unseres Angebotes